Barrierefreiheitserklärung
Grundlegendes
Die E.F.G. Handelsges.m.b.h. ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in der geltenden Fassung (idgF) zur Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite optiker-mariahilf.at
Zugriffsdaten
Die Website augenarzt.cc wurde so umgesetzt, dass sie möglichst vielen Menschen barrierefrei zugänglich ist. Dabei wurden die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich berücksichtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt die Website teilweise die Anforderungen der WCAG-Konformitätsstufe AA. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Website weiter zu verbessern.
Folgende Maßnahmen sollen die barrierefreie Nutzung der Website ermöglichen:
- Gut lesbare Schriftgröße
- Hohe Farbkontraste
- Klarer und verständlicher Text
- Logisch aufgebaute Überschriftenstruktur
- Alternative Texte und Beschreibungen für Bilder und audiovisuelle Inhalte
- Responsive Optimierung für alle Bildschirmgrößen
- Einhaltung grundlegender Usability-Regeln
- Laufende Überprüfung von neuen Funktionen auf ihre Barrierefreiheit
Grundsätzlich wurde die Website so entwickelt, dass die Nutzer*innen am eigenen Endgerät bestmöglich selbst entsprechende Funktionen für die Barrierefreiheit nutzen können, z.B. Zoom, Tastaturbedienung oder Vorlesefunktion.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
[Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind.]
Unverhältnismäßige Belastung
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird.]
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen. Geben Sie den konkreten Ausnahmetatbestand nach § 2 Absatz 3 WZG an.]
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 8. September 2025 erstellt.
Grundlage für diese Erklärung ist eine Selbstbewertung der Barrierefreiheit gemäß den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2, unterstützt durch den Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 8. September 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mittels des unten angeführten Formulars zu melden.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte beschreiben Sie uns das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.